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Conflict Management

Schiedsgutachten


Ein Schiedsgutachten bietet sich an, wenn die Streitigkeit um eine reine Tatsachenfrage geht. In diesen Fall kann man sich ein kostspieliges und zeitaufwendiges Gerichtsverfahren sparen.

Das Schiedsgutachten kann von den Parteien als bindendes oder nicht bindendes Schiedsgutachten in Auftrag gegeben werden. Bei Bindungswirkung sind die Parteien in einem späteren Gerichtsverfahren an das Ergebnis des Gutachtens gebunden, bei einem nicht bindenden Gutachten hingegen nicht.

Allerdings besteht erfahrungsgemäss eine hohe faktische Bindungswirkung, was letztlich in beiden Fällen der Bindungswirkung dazu führt, dass ein nachfolgendes Gerichtsverfahren vermieden wird.

Wir verfügen über einen Pool von Sachverständigen, die auf den unterschiedlichsten Gebieten Gutachten erstellen.

Nachfolgend können Sie einen dokumentierten Wirtschaftsfall einsehen, in welchem mittels Schiedsgutachten eine Lösung des Konfliktes erreicht wurde.

Des weiteren können Sie einen Artikel zum Thema Sachverständigen-Mediation einsehen.