Beispiele erfolgreicher MediationsverfahrenAls Hersteller von Konsumgütern betreiben Sie eine sehr gewissenhafte Qualitätskontrolle. Dennoch kommt ein verärgerter Kunde auf Sie zu und macht Mängel an Ihrem Produkt geltend....
Sie sind Geschäftsführer eines Familienunternehmens. Ihre Mitgesellschafter bringen Ihnen vermehrt Misstrauen entgegen und blockieren Ihre Arbeit durch ständige Streitigkeiten in der Gesellschafterversammlung .... Sie sind Vorstand einer Gesellschaft, deren Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat sich aufgrund verschiedener Auseinandersetzungen zunehmend schwieriger gestaltet. Verhandlungen über eine wichtige Betriebsvereinbarung laufen sich fest .... Sie sind als Berater tätig. Die Wertschätzung Ihrer Arbeit durch Ihre Kunden ist für Sie von großer Bedeutung. Einer Ihrer Kunden meldet Ihnen, er habe einen finanziellen Schaden durch einen Beratungsfehler eines Ihrer Mitarbeiter erlitten.... Kommen Ihnen Beispiele dieser Art bekannt vor? Wie sind Sie bisher damit umgegangen? Seit Gründung des EUCON-Instituts (bzw. zuvor der gwmk), sind zahlreiche Konfliktfälle aus wichtigen Bereichen des Wirtschaftslebens erfolgreich und mit hoher Einigungsquote durch Wirtschaftsmediation gelöst worden. Einer der wichtigen Vorteile der Wirtschaftsmediation ist, dass diese Fälle nicht öffentlich vor einem Gericht verhandelt werden mussten. Die Parteien haben in der Regel großes Interesse daran, Ihre Beteiligung, den Ablauf und das Ergebnis des Mediationsverfahrens geheim zu halten. Mit Rücksicht auf diese Vertraulichkeit geben wir Ihnen Beispiele erfolgreicher mit unserer Hilfe durchgeführter Mediationsverfahren, wo gewünscht, in anonymisierter Form. KONKRETE Beispiele im EinzelnenMediation in der Bauwirtschaft
Mediation bei einer Markenlizenzstreitigkeit Zwischen zwei Unternehmen bestand ein Markenlizenzvertrag, den beide Parteien aufgrund angeblicher Vertragsverstöße der anderen Seite außerordentlich kündigten. Der Lizenzgeber machte Schadensersatzansprüche gerichtlich geltend, die der Lizenznehmer unter Geltendmachung eigener Ansprüche zurückwies. Die Parteien fanden zu einer zweitägigen Mediation zusammen, in der es mit Hilfe eines von EUCON (damals noch gwmk e.V.) benannten Mediators gelang, eine Einigung zu erzielen, in der alle streitigen Punkte geklärt wurden. Die dadurch erfolgte einvernehmliche Abwicklung der Geschäftsbeziehung ersparte den Parteien einen langwierigen und kostenintensiven Gerichtsprozess. Mediation wegen einer Streitigkeit um Pflichten aus einem Rahmenvertrag
Aufgrund persönlicher Spannungen fuhr der Hersteller der Hochleistungsmotoren die Umsätze herunter, warb Mitarbeiter des Ingenieurbüros ab und stellte schließlich die laufenden Zahlungen für erbrachte Leistungen ein. Daraufhin befand sich das Ingenieurbüro in Insolvenzgefahr. Dieses klagte sodann auf Schadensersatz. Die Parteien einigten sich schließlich auf ein Mediationsverfahren, in dessen Verlauf beide Seiten Interesse an einer weiteren Zusammenarbeit bekundeten. Das Verfahren konnte nach drei Sitzungen erfolgreich beendet werden. Die Parteien schlossen eine Mediationsvereinbarung, in der man sich über die zukünftigen Jahresumsätze einigte und der Hersteller sich verpflichtete, keine Abwerbungen zu betreiben. Damit sicherte die Mediation den Fortbestand der Geschäftsbeziehungen, was mit einem Gerichtsverfahren kaum möglich gewesen wäre. Mediation wegen einer Streitigkeit aus einem BeratungsvertragEin EDV-Beratungsunternehmen und eine Textilfabrik schlossen einen Beratungsvertrag, der die Durchführung eines Projektes durch das Beratungsunternehmen beinhaltete. Dabei traten bald Probleme auf, aufgrund derer der geplante Zeitrahmen des Projektes nicht eingehalten werden konnte. Die Parteien gaben sich gegenseitig die Schuld daran, bis die Textilfabrik einige Zeit nach Ablauf des Zeitplanes die Restabwicklung des Projektes für gescheitert erklärte. Das Beratungsunternehmen machte Zahlungsansprüche geltend. In der Mediation erforschte der Mediator die Interessen der Parteien, wobei sich insbesondere die finanzielle Einigung als schwierig erwies. Doch mit der Unterstützung des Mediators gelang es den Parteien, auch hier ein für beide Seiten zufriedenstellendes Ergebnis zu finden. Mediation in der Energiewirtschaft
Strittig zwischen den Parteien war die Festlegung des künftigen Strompreises und die Anwendbarkeit von Wirtschaftlichkeitsklauseln in den Strom- und Wärmelieferungsverträgen. Fraglich war darüber hinaus auch die Wirksamkeit dieser Verträge. Im Juni 2001 schlossen die Parteien eine Mediationsvereinbarung unter Anwendung unserer Verfahrensordnung. In drei Mediationssitzungen, bei denen neben Geschäftsführern bzw. Vorständen sowie deren Mitarbeitern auch deren Anwälte und Vertreter von Ingenieurbüros anwesend waren, wurde eine bis Oktober 2003 laufende Einigung erreicht. Darüber hinaus einigten sich die Parteien auf das Verfahren zur Preisbestimmung ab Oktober 2003 und auf preisbestimmende Kriterien. Die Vertragsformulierung erfolgte anschließend im Eintextverfahren und wurde dann im November durch die Parteien unterzeichnet und von den Aufsichtsgremien abgesegnet. Die Parteien schafften trotz engster Spielräume eine Einigung und erhielten sich ihre Partnerschaft in langjährigen Verträgen. Hinzu kommen die enormen finanziellen Einsparungen - hohe Transaktionskosten wurden vermieden und die Verfahrenskosten um 82 % gesenkt. Das Feedback auf die Mediation war positiv. |
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Ihr Unternehmen ist auf zeitgerechte Lieferungen aus einem vorgelagerten Produktionsbetrieb angewiesen. Verzögerungen des Zulieferers kosten Sie bereits erste Kunden. Auf Ihre Forderung nach umgehender Lieferung kontert dieser, dass ihm Daten fehlen, die Sie bereitstellen müssten....
Die AGIV AG, Frankfurt a.M. hatte mitgeteilt, dass am 10.11.2000 ein Mediationsverfahren zwischen ihr und der Hollandsche Beton Groep nv erfolgreich durchgeführt wurde. Zwischen den Parteien war es beim Erwerb der Wayss & Freytag AG durch die Hollandsche Beton von AGIV zu erheblichen Meinungsverschiedenheiten gekommen, mit dem Ergebnis, dass Hollandsche Beton beim LG Frankfurt Schadensersatzansprüche gegen AGIV geltend machte. Nachdem Vergleichsverhandlungen scheiterten, einigten sich die Parteien auf eine Mediation, die von einem Mitglied des Beirates der gwmk (heute: EUCON), mit einem für beide Parteien zufriedenstellenden Ergebnis, über das Stillschweigen vereinbart wurde, abgeschlossen werden konnte.
Ein Ingenieurbüro und ein Hersteller von Hochleistungsmotoren hatten in einem Rahmenvertrag die Bereitstellung von Entwicklungsleistungen vereinbart. Nicht eindeutig geregelt war der Umfang der pro Jahr zu leistenden Entwicklungsarbeiten des Ingenieurbüros.
Zwischen zwei Unternehmen – einem sog. Betreiber und einem Energieabnehmer - kam es zum Streit über die Auswirkungen der Liberalisierung auf die Contractingverträge für ein sog. Blockheizkraftwerk (BHKW). Der Betreiber des BHKW hatte langfristige Verträge für den Bezug von Gas und langfristige Verträge für die Lieferung von Strom und Wärme aus dem BHK abgeschlossen.